Regularien

Hinweise zur Sicherheit und zu Regeln der Tadaima

Vor dem Betreten der Tadaima findet sowohl eine Personen- als auch eine Taschenkontrolle statt. Lest die Regeln sorgfältig durch, damit Ihr unnötigen Frust und Ärger beim Einlass vermeidet.

  1. Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Glasbehältern und potenziell gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  2. Es herrscht Rauchverbot im Haus und auf dem gesamten Gelände.
  3. Alle Kostüme dürfen weder den/die Träger*in noch andere Besuchende gefährden oder stören. Zum Beispiel ist Barfußlaufen nicht erlaubt und Kostüme müssen so dimensioniert und beschaffen sein, dass Türen und Gänge problemlos passiert werden können. Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Brüste, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein. Gewaltdarstellungen sind verboten.
  4. Waffen sind verboten. Dies umfasst gemäß Waffengesetz (siehe insbesondere §§42, 42a WaffG) echte Waffen und Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Gegenstände, die dem äußeren Erscheinungsbild nach funktionsfähigen Waffen täuschend ähnlichsehen. Angelehnt an §42 Absatz 2 Nr3 WaffG dürft ihr „Kunstwaffen“ mitführen, wenn für jeden auch aus der Ferne klar ersichtlich ist, dass von diesen keine Gefahr ausgeht.

Das heißt:

– Echt aussehende Waffen, die nicht eindeutig als 'Kunstwaffe' markiert sind, bleiben zuhause.

– Schwere Holzattrappen werden meistens nach Einzelfallentscheidung am Einlass abgenommen (und dort gelagert), weswegen wir empfehlen, diese direkt zu Hause zu lassen.

– Stöcke, Stäbe oder Rohre auch aus Fiberglas oder Hartplastik (z.B. Bambusschwerter, Lanzen, Speere) sind verboten.

– Augenscheinliche Kunstwaffen, aus Eva-Foam, Schaumstoff, Worblas, 3-D-Druck, Pappmache und Ähnlichem leichten oder weichem Material sind gestattet.

Das mit Abstand Wichtigste ist, dass auch für normale Passanten klar erkennbar sein muss, dass es sich um keine echten Waffen handelt.


Abweichend davon:

Stumpfes (Ess-)Besteck darf mitgeführt werden. Nähnadeln und Ähnliches dürfen mitgeführt werden.

Wir behalten uns grundsätzlich vor, auf eine Abgabe von Gegenständen zu bestehen, sofern wir diese als ungeeignet für das Mitführen auf dem Gelände erachten.

 

Sollte der Waffencheck entscheiden, dass eine Cosplay-Waffe/ein Gegenstand nicht mit ins Gebäude darf, werden wir diese gesichert für euch lagern und euch wiedergeben, sobald ihr die Con verlasst.